Allgemeine Bedingungen für Fotoauftragsarbeiten:
Fotoarbeiten werden ausschließlich zu den nachstehend genannten Bedingungen angenommen:
1) Ihre Filme/Negative/Fotos werden mit der größtmöglichen Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem einmal eine Beschädigung der abgegebenen Materialien erfolgen, so ersetzte ich das Material durch gleichwertiges neues, unbelichtetes Material. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2) Handabzüge werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Wenn keine genauen Vorgaben gemacht wurden, fertige ich Abzüge,
die in Helligkeit und Kontrast meinem durch jahrelange Erfahrung geprägtem Empfinden entsprechen.
Eine Rückgabe der Fotos ist nur bei offensichtlichen Verarbeitungsfehlern möglich (z.B. Flecken, Knicke, Abweichen von den genauen Vorgaben etc.). In diesen Fällen werden neue Abzüge
angefertigt.